Erster Schritt
Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Hierzu wenden Sie sich an einen Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt,
Kieferorthopäden oder Allgemeinarzt Ihres Vertrauens.
Zweiter Schritt
Nach der Untersuchung stellt Ihnen der Arzt, sofern er dies für erforderlich hält, eine Verordnung zur Durchführung einer
logopädischen Behandlung aus.
Dritter Schritt
Sie melden sich telefonisch bei uns in der Praxis in Lauda oder Tauberbischofsheim an. Sobald wir einen Therapieplatz frei haben,
bestellen wir Sie zu einem Beratungsgespräch mit Diagnostik ein. Hier werden die sprach- und/oder stimmlichen Leistungen getestet. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die
Grundlage für die weitere Vorgehensweise.